GisChem

Natriumchlorit (fest, mit mind. 15 % Feuchtigkeit)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Natriumchlorit (fest, mit mind. 15 % Feuchtigkeit): Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS03 GHS05 GHS06 GHS08 GHS09

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu ernsten Ge­sund­heits­schä­den führen. Giftig bei Verschlucken (H301). Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen (H310 + H330). Ver­ur­sacht schwere Ver­ätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314). Kann die Milz schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373). Wirkt ätzend auf die Atemwege (EUH071).
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel (H272). Reagiert mit star­ken Reduktions­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bil­det unter heftiger Wärme­ent­wick­lung mit starken Säuren ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (Chlordioxid). Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Ammonium­salzen, Chlor, Chlor­dioxid, Cyaniden, Metall­pulvern, organischen Stoffen und Kohlen­stoff, sowie mit Phosphor, Schwefel, Schwefel­verbin­dungen und Zink. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Entnommenes oder ausgetrenes Natriumchlorit darf zur Vermeidung gefährlicher Reaktionen nicht in das Gebinde zurückgeführt werden. Stoff nicht eintrocknen lassen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)