GisChem

Ameisensäure, ab 10 % bis unter 36 %

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Ameisensäure, ab 10 % bis unter 36 %: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Ein­atmen der Dämpfe kann auch noch nach Stun­den zu einem töd­lichen Lungen­ödem füh­ren. Kann Lungen­schaden, Augen­schaden, Zahn­schaden ver­ur­sachen.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei der Reaktion entsteht Kohlendioxid: Berst­gefahr durch Druck­aufbau in ge­schlossenen Be­hältern! Rea­giert mit starken Lau­gen un­ter hef­tiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Natrium­hypochlorit, Nitromethan und Wasser­stoff­peroxid. Heftig­keit und Gefähr­lich­keit der Reak­tion sind abhängig von der Konzen­tration der Säure. Bildet mit Aluminium und Palladium-Kohle brennbare Gase/Dämpfe. Bil­det mit Salpeter­säure ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid, Stick­oxide). Bil­det unter heftiger Wärme­ent­wick­lung mit Phosphor­pentoxid und konzen­trierter Schwefel­säure ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe .
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)