GisChem

Bremsenreiniger

Auszug aus:
Datenblatt

Bremsenreiniger: Brand- und Explosionsschutz

Zum Explosionsschutz in Kfz-Werkstätten beim Umgang mit brennbaren Reinigern wie Bremsenreiniger ist das Fachausschuss-Informationsblatt Nr. 48 zu beachten.
Der Nahbereich um die Austrittsöffnung von Spray­dosen ist ein explo­sions­gefähr­deter Bereich.
Begrenzung der Spritzzeit auf maximal 10 s und der Verdunstunsfläche auf 1 m². Keine parallele Anwendung mehrerer Sprays. Benutzung von Sprays möglichst nur mit nicht brennbarem Treibmittel (Kohlendioxid, kein Propan/Butan).
Vorrangige Maßnahme ist dann die Verdünnung der freigesetzten brennbaren Gase und Dämpfe furch eine wirksame Lüftung (siehe technische und organisatorische Schutzmaßnahmen).
Von Zündquellen fern halten, nicht rauchen, offe­ne Flammen vermeiden, nicht auf heiße Flächen oder ge­gen Flammen sprühen.
Vor Sonnenbestrahlung und Erwärmung über 50 °C schützen.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbots­zeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" anbringen!
Schlagfunken und Reibfunken vermeiden.
Arbeiten mit Zündgefahr, z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen bei Wartung und Repa­ratur, nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Insbesondere keine Anwendung von Bremsenreinigern kurz vor Schweißarbeiten - auch nicht an Arbeitsplätzen in der Nähe dieser Arbeiten.

Mindeststandards