Zum Explosionsschutz in Kfz-Werkstätten beim Umgang mit brennbaren Reinigern wie Bremsenreiniger ist das Fachausschuss-Informationsblatt Nr. 48 zu beachten.
Der Nahbereich um die Austrittsöffnung von Spraydosen ist ein explosionsgefährdeter Bereich.
Begrenzung der Spritzzeit auf maximal 10 s und der Verdunstunsfläche auf 1 m². Keine parallele Anwendung mehrerer Sprays. Benutzung von Sprays möglichst nur mit nicht brennbarem Treibmittel (Kohlendioxid, kein Propan/Butan).
Vorrangige Maßnahme ist dann die Verdünnung der freigesetzten brennbaren Gase und Dämpfe furch eine wirksame Lüftung (siehe technische und organisatorische Schutzmaßnahmen).
Von Zündquellen fern halten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, nicht auf heiße Flächen oder gegen Flammen sprühen.
Vor Sonnenbestrahlung und Erwärmung über 50 °C schützen.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" anbringen!
Schlagfunken und Reibfunken vermeiden.
Arbeiten mit Zündgefahr, z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen bei Wartung und Reparatur, nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen.
Insbesondere keine Anwendung von Bremsenreinigern kurz vor Schweißarbeiten - auch nicht an Arbeitsplätzen in der Nähe dieser Arbeiten.