GisChem

Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 8 % bis unter 35 %

Auszug aus:
Datenblatt

Wasserstoffperoxid-Lösung, ab 8 % bis unter 35 %: Einstufung GHS

GHS03 GHS05 GHS07

Gefahr

Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. (H272)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Verursacht schwere Augenschäden. (H318)
Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. (P220)
Einatmen von Dampf/Nebel vermeiden. (P261)
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. (P280)
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338)

GHS-Einstufung
Oxidierende Flüssigkeiten (Kapitel 2.13), Kategorie 2 (Ox. Liq. 2), H272
Akute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H302
Schwere Augenschädigung (Kapitel 3.3) - Kategorie 1 (Eye Dam. 1), H318

Wasser­stoff­peroxid-Lösung ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet und der Eintrag ist ggf. um zusätzliche Einstufungen ergänzt worden.
Für Verdünnungen und Gemische kann die GHS-Einstufung in die Gefahrenklasse "Akute Toxizität" abhängig von den verwendeten toxikologischen Daten abweichen.
Die angegebene Einstufung in Akute Toxizität oral, Kategorie 4 trifft nur bei Konzentrationen ab 25 % zu. Ab 30 % kommt zusätzlich noch Akute Toxizität inhalativ, Kategorie 4 hinzu.
Bei Konzentrationen unter 25 % entfällt daher bei der Kennzeichnung das Piktogramm GHS07 "Ausrufezeichen".
Bei Konzentrationen unter 20 % ist die Einstufung in die Kategorie 3 der Gefahrenklasse "Oxidierende Flüssigkeiten" zutreffend. An der Kennzeichnung ändert sich jedoch nichts.
Die Einstufung in physikalisch-chemische Gefahrenklassen wurde aufgrund der Gefahrgut-Einstufung vorgenommen.
Mögliche Änderungen gegenüber Anhang VI sowie spezifische Konzentrationsgrenzwerte und/oder M-Faktoren werden beim unverdünnten Stoff angegeben.