GisChem

Natriumthiosulfat

Auszug aus:
Datenblatt

Natriumthiosulfat: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Stoff/Produkt-Abfälle sind kein Sonderabfall/gefährlicher Abfall nach AVV.
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunst­stoff­be­hält­nisse können zur Ver­wertung abge­geben werden.

Mindeststandards