GisChem

Natrium

Auszug aus:
Datenblatt

Natrium: Einstufung GHS

GHS02 GHS05

Gefahr

In Berührung mit Wasser entstehen selbstentzündbare Gase. (H260)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Reagiert heftig mit Wasser. (EUH014)
Inhalt unter inertem Gas/... (geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas vom Lieferant anzugeben) handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. (P231 + P232)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
Bei Brand: ... (vom Hersteller anzugeben, falls Wasser die Gefahr erhöht) zum Löschen verwenden. (P370 + P378)
An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. (P402 + P404)
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen. (P302 + P335 + P334)

GHS-Einstufung
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Kapitel 2.12), Kategorie 1 (Water-react. 1), H260
Ätzwirkung auf die Haut (Kapitel 3.2) - Kategorie 1B (Skin Corr. 1B), H314
Schwere Augenschädigung (Kapitel 3.3) - Kategorie 1 (Eye Dam. 1), H318

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Die GHS-Einstufung aus Anhang VI wurde aufgrund vorliegender weiterer Daten sowie Herstellereinstufungen um die oben genannte Einstufung in folgenden Gefahrenklassen ergänzt: Schwere Augen­schädigung/Augen­reizung.