GisChem

Natrium

Auszug aus:
Datenblatt

Natrium: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Bei Wasserkontakt eingetrockneter Natriumreste Explosionsgefahr!
Große Natriummengen in einem Behälter mit inertem Lösemittel oder unter Inertgas (z. B. Stickstoff) sammeln.
Kleine Natriummengen vorsichtig in kleinen Portionen in niedrigsiedende Alkohole, z. B. Butanol (Überschuss) eintragen. Das entstandene Alkoholat durch langsame Wasserzugabe zerstören.
Hierbei die Checkliste "Vernichtung von Natriumresten im Labor" beachten.
Papier, das beim Zerschneiden und Entkrusten von Natrium oder zum Entfernen von den am Natrium haftenden Flüssigkeitsresten benutzt wurde, muss in speziellen Abfallbehältern gesammelt werden.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV bran­chen-, pro­zessart-, herkunfts- oder abfall­ar­ten­spez­ifisch zu­zu­ordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Laborchemikalien einschließlich deren Gemische, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle): Abfallschlüssel: 160506.
Gebrauchte anorganische Laborchemikalien: Abfallschlüssel nach AVV: 160507 (Sonderabfälle).
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutz­kleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 150110.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Kunst­stoff­behältnisse können zur Verwertung abgegeben werden.

Mindeststandards