GisChem

Natrium

Auszug aus:
Datenblatt

Natrium: Lagerung

Behälter dicht ge­schlossen an einem gut ge­lüfteten Ort lagern.
Petroleum sollte nur dann als Inertflüssigkeit verwendet werden, wenn darin das Vorliegen möglicher reaktiver Verunreinigungen sicher ausgeschlossen werden kann.
Auch leere Gebinde inertisieren und luftdicht verschließen.
Ist die Bildung von Wasserstoff nicht auszu­schließen, ist das gefahrlose Entweichen aus dem Be­hälter sicherzustellen.
Unter Luft- und Feuchtigkeitsausschluss, unter einer wasser­freien Flüssigkeit (z.B. Paraffinöl) oder unter Inert­gas lagern.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 4.3.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrecht­lichen Bestimmungen bei all­gemein üblicher Labor­ausstattung sowie Umgang mit labor­üblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.

Mindeststandards