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Chlordioxid (<1 %ige wässrige Lösung)

Auszug aus:
Datenblatt

Chlordioxid (<1 %ige wässrige Lösung): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Chlordioxid (< 1 %ige wässrige Lösung) wird auch als Chlor(IV)-oxid, Chlorperoxid, Chloroxid oder Anthiumdioxid bezeichnet und ist eine gelbliche, chlorartig riechende, nicht brennbare Flüssigkeit, die mit Wasser beliebig mischbar ist.
Da reines Chlordioxid ein explosionsfähiges, brandförderndes, giftiges, ätzendes Gas ist, das leicht unter Explosion in die Elemente Chlor und Sauerstoff zerfällt, wird es nur als gering konzentrierte wässrige Lösung eingesetzt.
Lösungen mit mehr als 1 % Chlordioxid sind explosionsgefährlich und dürfen daher nicht hergestellt werden.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf eine weniger als 1 %ige wäss­rige Lösung.
Die Chlordioxid-Lösung wird verwendet als Desinfektionsmittel von Trinkwasser und für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich. Sie dient als Bleichmittel in der Papierindustrie und als Schutzmittel für Flüssigkeiten.
Die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff E926, z.B. als Bleichmittel von Mehl, ist in Deutschland nicht mehr zulässig.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Schmelzpunkt: 0 °C
Siedepunkt: 100 °C
Untere Explosionsgrenze: 10 Vol.-%
Die Charakteri­sierung, die Stoff­daten, Schmelz­punkt, Siedepunkt und untere Explo­sions­grenze wurden Hersteller­informationen entnommen.
Chlordioxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,28 mg/m³ bzw. 0,1 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.