GisChem

Chlordioxid (<1 %ige wässrige Lösung)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Chlordioxid (<1 %ige wässrige Lösung): Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P002 Rauchen verboten P022 Essen und Trinken verbote Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, sonst Absaugung anschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Über jeder Chlordioxid-Lösung befindet sich eine 4%ige Chlordioxid-Gasphase. Beim Einatmen besteht Lebens­gefahr, dies ist beim Umgang mit Chlordioxid-Lösungen unbedingt zu beachten. Bei Dämpfen oder Nebeln Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen und Haut ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren!
Unter Verschluss oder nur für fach­kundige und zuver­lässige Per­sonen zugänglich aufbe­wahren.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Bei Über­wachungs­tätigkeit: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz! Bei Spritz­ge­fahr: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Gasfilter B_ (grau).