GisChem

Chlordioxid (<1 %ige wässrige Lösung)

Auszug aus:
Datenblatt

Chlordioxid (<1 %ige wässrige Lösung): Einstufung GHS

GHS07

Achtung

Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Einatmen von Dampf/Aerosol/Nebel vermeiden. (P261)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... (geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben) anrufen. (P312)
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P337 + P313)
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338)

GHS-Einstufung
Akute Toxizität inhalativ (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H332
Schwere Augenreizung (Kapitel 3.3) - Kategorie 2 (Eye Irrit. 2), H319

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Für Gemische gelten nach Anhang VI der CLP-Verordnung folgende spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Bei Konzentrationen unter 0,3 % entfällt die Einstufung als Eye Irrit. 2 und die Kennzeichnung H319.
Bei Konzentrationen unter 0,1 % entfällt die Einstufung als Acute Tox. 4 und die Kennzeichnung H332.
Für Konzentrationen über 1 % gelten nach Anhang VI weitere Einstufungen.