GisChem

Kontaktkleber

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Kontaktkleber: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen

Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten.
Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen vermeiden! Be­rührung mit Au­gen und Haut ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Kontaminierte Arbeitskleidung im Betrieb lassen. Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!