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Holzstaub, ohne Hartholzstäube

Auszug aus:
Datenblatt

Holzstaub, ohne Hartholzstäube: Brand- und Explosionsschutz

Staubablagerung und Staubaufwirbelung ver­meiden, Staub­ablagerungen sofort entfernen.
Es ist sicherzustellen, dass die Anlage technisch dicht ist. Kann dies nicht dauerhaft realisiert werden, sind weitere technische Maßnahmen erforderlich, z.B. technische Lüftung.
Staubablagerungen in Förder- und Aspirationsleitungen vermeiden durch:
Ausreichende Förder­luft­geschwindigkeit, Vermeidung von starken Richtungs­änderungen der Rohr­leitungen sowie regelmäßige Inspektion und Reinigung des Inneren von Rohr­leitungen.
Explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen und im Explosionsschutzdokument aus­weisen.
Bei guter Absaugung der Bearbeitungsma­schinen (z.B. Sägen, Schleifen, Fräsen) und regelmäßiger Reinigung ist mit Zone 22 im Nahbereich der Entstehungsstelle zu rechnen. Im Inneren des Staubabscheiders liegt Zone 21 oder 20 vor.
Bereiche, in denen mit dem Auftreten explosi­onsfähiger Staub-Luft-Gemische zu rechnen ist, können z.B. beim pneumatischen Fördern oder Mahlen auftreten.
Im Rohluftbereich von Filteranlagen, in Förderleitungen zwischen Filteranlagen und Silos sowie in Silos ist grundsätzlich mit dem Überschreiten der UEG zu rechnen.
Von Zündquellen fern halten, nicht rauchen, offene Flammen ver­meiden.
Bei Reinigungsarbeiten Staubaufwirbe­lungen ver­meiden. Feucht reinigen oder saugen.
Staubablagerungen nur mit In­dustriestaub­saugern oder Kehr­saug­maschinen auf­neh­men, die für die Zone und für entzünd­bare Stäube geeignet sind.
Bearbeitungsmaschinen (z. B. Sägen, Schleifen, Fräsen) absaugen.
Nur explosionsgeschützte Geräte entsprechend der Zonen­ein­teilung ver­wenden.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbots­zeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explo­sionsfähiger Atmosphäre" anbringen!
Rohre, Schlauchleitungen und Armaturen so auswählen und verwenden, dass Ver­bin­dungen zur Erde nicht unterbrochen werden und keine Gleitstiel­büschel­entladungen entstehen können.
Den Eintrag von Glimmnestern und Funken in Staub­schüttungen durch Funken­erkennungs­anlage gekoppelt mit Löschung vermeiden.
Temperatur von Oberflächen, die mit Staub­wolken in Kontakt kommen können, auf maximal zwei Drittel der Mindest­zünd­temperatur für aufgewirbelten Staub begrenzen.
Temperatur von Ober­flächen, auf denen sich Staub ablagern kann, begrenzen auf die Mindest­zünd­temperatur für abge­lagerten Staub minus 75°C.
Den Eintrag von Fremd­körpern, z.B. von Schrauben oder Nägeln, durch geeignete Abscheider, z.B. Magnet­abscheider vermeiden.
Arbeiten mit Zündgefahr (z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Anlagenteile, in denen die Entzündung von gefährlicher explosions­fähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, z.B. Filteranlagen, so ausführen, dass von der Explosion keine Gefahr
für Menschen, die Umwelt und andere Anlagen­teile ausgeht, z.B. durch druckfeste Bauweise, Explosions­druck­entlastung in eine ungefährliche Richtung,
Ex­plosions­unterdrückungs­anlagen, Explosions­technische Ent­kopplung zu Anlagen­teilen, die nicht mit Schutz­maß­nahmen gegen die Auswirkung einer Explosion ausgerüstet sind.

Mindeststandards