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Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben

Auszug aus:
Datenblatt

Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben: Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbil­dungs­zieles er­forderlich und die Aufsicht durch einen Fach­kundigen sowie betriebs­ärztliche oder sicherheits­technische Betreu­ung gewährleistet ist.
Werdende Mütter dürfen hier­mit nur beschäftigt werden, wenn der Arbeits­platz­grenz­wert unter­schritten ist. In diesem Fall gilt die "unverantwortbare Gefährdung" als ausgeschlossen.