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Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben

Auszug aus:
Datenblatt

Hartholzstaub und Mischungen mit anderen Holzstäuben: Messung / Ermittlung

Ersatzstoffprüfung vornehmen und dokumentieren. Ist die Substitution technisch nicht möglich, Stoff/Produkt soweit technisch machbar im geschlossenen System ver­wenden.
Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch Messungen nachweisen.
Messungen des Stoffes/Produktes insbesondere auch zur frühzeitigen Ermittlung erhöhter Exposition aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder Unfälle durch­führen.
In den Anhängen zur TRGS 553 sind Beispiele für Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche, Maschinen und Anlagen genannt, an denen der AGW eingehalten wird.
Die Erfassungsbedingungen an Handschleifarbeitsplätzen werden beschrieben.
Zur Wirksamkeitskontrolle der Holzstaubabsaugung sind Luftvolumen­strom­messungen und weitere technische Maßnahmen durchzuführen.
In der TRGS 553 "Holzstaub" sind im Anh. 6 Holzbearbeitungsmaschinen genannt, an denen der AGW nur bei zeitlicher Einschränkung der Nutzung eingehalten wird. Tischbandsägemaschinen max. eine Stunde, andere max. 30min pro Schicht nutzen.
Durch Reibung kann es zu sehr kleinen Rissen in der Haut (Mikro­läsionen) kommen. Deshalb kann Hartholzstaub haut­ge­fährdend wirken.
Einige Holzarten enthalten hautsensibilisierende Inhaltsstoffe. Für diese Holzarten gelten die Anforderungen der TRGS 401.
Es handelt sich um einen hautgefährdenden Gefahrstoff gemäß TRGS 401.
Eine hohe Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei allen Tätigkeiten mit Hautkontakt.
Eine geringe Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.

Mindeststandards