GisChem

Quecksilberdichlorid

Auszug aus:
Datenblatt

Quecksilberdichlorid: Lagerung

Behälter dicht ge­schlossen an einem gut ge­lüfteten Ort lagern.
Vor Licht schützen.
Unter Verschluss oder so aufbe­wahren oder la­gern, dass nur fach­kundige und zu­ver­lässige Per­sonen Zugang haben.
Verbotszeichen D-P006 "Zutritt für Unbe­fugte verboten" anbringen.
Behälter aus z.B. Stahl, rost­freiem Stahl, Glas, Keramik und vielen Kunst­stoffen sind geeignet.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 6.1B.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrecht­lichen Bestimmungen bei all­gemein üblicher Labor­ausstattung sowie Umgang mit labor­üblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.

Mindeststandards