GisChem

Quecksilberdichlorid

Auszug aus:
Datenblatt

Quecksilberdichlorid: Arbeitsmedizinische Vorsorge

Wird der AGW für Quecksilberdichlorid nicht ein­ge­hal­ten, ist ar­beits­medi­zi­nische Vorsorge regel­mä­ßig zu ver­an­lassen (Pflichtvorsorge).
Es wird empfohlen, folgende DGUV Empfehlungen für eine Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vor­sorge heran­zu­ziehen:
Quecksilber und anorganische Quecksilberverbindungen
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.
Bei Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe kann Feuchtarbeit vorliegen. Bei Feuchtarbeit von mehr als 2 Stunden pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (Angebotsvorsorge).
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (Pflichtvorsorge, z. B. unter Heranziehung der DGUV Empfehlung Gefährdung der Haut).

Mindeststandards