GisChem

Lösemittelhaltige Grundierung / Epoxidharz / System / Spritzen

Auszug aus:
Datenblatt

Lösemittelhaltige Grundierung / Epoxidharz / System / Spritzen: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Lösemittelhaltige Grundierungslacke (oft auch als Primer bezeichnet) auf Epoxidharz-Basis bestehen aus einem Stammlack und einem Härter.
Dieses Datenblatt beschreibt die Gefahren und Maßnahmen der gebrauchfähigen Mischung zwischen Stammlack und Härter während der "Topfzeit". Für die Komponenten Stammlack und Härter gibt es jeweils ein eigenes GisChem-Datenblatt.
Die Harzkomponente besteht aus einem Epoxidharz (Reaktionsprodukt aus Epichlorhydrin und Bisphenol A/F); es können auch Reaktivverdünner enthalten sein.
Als Härter werden in der Regel aliphatische Amine (z.B. Triethylentetramin), cycloaliphatische Amine (z.B. Isophorondiamon), Polyaminaddukte oder Polyaminoamide eingesetzt.
Als Lösemittel werden Aromaten (z.B. Xylole oder Ethylbenzol), Alkohole (z.B. Ethanol) und Ketone (z.B. Butanon oder 4-Methylpentan-2-on) eingesetzt.
Epoxidharzlack wird vor allem in stark mechanisch belasteten Bereichen eingesetzt. Verwendet kann passender Epoxidharzlack auf Oberflächen aus Metall wie Zink, Kupfer oder Aluminium sowie aus Kunststoff, Holz und Beton.
Für lösemittelhaltige Grundierungslacke auf Epoxidharz-Basis im Handanstrich-Verfahren gibt es ein eigenes GisChem-Datenblatt.
Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll.
Untere Explosionsgrenze: ca. 0,7 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 11 Vol.-%
Flammpunkt: ca. 23 - 60 °C
Siedepunkt: ca. 120 °C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Xylol, Isomere
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 220 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Xylol, Grenz­wert: 1,5 mg/l, Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende; Unter­suchungs­parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure (alle Isomere), Grenz­wert: 2000 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasser­stoff­gemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.