GisChem

Sprays, extrem entzündbar, reizend

Auszug aus:
Datenblatt

Sprays, extrem entzündbar, reizend: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Diese Produktgruppe umfasst die Einweg-Sprays in Druckgaspackungen (auch Spraydosen, Druckgasdosen, Aerosolpackungen), die als Treibgase Propan, Butan, Isobutan und/oder Dimethylether enthalten und hochentzündlich sind.
Darunter fallen die unterschiedlichsten Produkte. In Lack-, Schmiermittel-, Reinigungs- und Korrosionsschutzsprays sind Bindemittel (z.B. Alkyd-, Acryl-, Epoxy-Harze), Füllstoffe, ggf. Farb- oder Metallpigmente sowie Lösemittel enthalten.
Als Lösemittel werden in diesen Produkten i.d.R. Ketone (z.B. Aceton bis 100%, Butanon) Acetate (z.B. n-Butylacetat bis 25%, 1-Methoxy-2-propylacetat bis 10%, Ethylacetat), Alkohole (z.B. n-Butanol bis 10% und Propanol) eingesetzt.
Des weiteren können auch aromatische Kohlenwasserstoffe, wie z.B. Xylol (hautresorptiv) in den Produkten enthalten sein.
Diese Druckgassprays werden z.B. in Werkstattbereichen bei Ausbesserungs- und Instandhaltungsarbeiten eingesetzt.
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das kurzzeitige, kleinflächige Aufsprühen, jedoch nicht auf die großflächige Anwendung.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe/Gemische müssen nicht unbedingt auch in allen Produkten dieser Produktgruppe enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men.
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Aceton
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1200 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
Ethylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 730 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
n-Butylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 300 mg/m³ bzw. 62 ml/m³ (ppm)
1-Methoxy-2-propylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 270 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Butanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 310 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Isopropanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Propan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1800 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
n-Butan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2400 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Dimethylether
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1900 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Isobutan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2400 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Butanon
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 600 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Xylol, Isomere
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 220 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasser­stoff­gemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
WGK: Die Wasser­gefährdungs­klassen sind innerhalb dieser Pro­dukt­gruppe unterschiedlich, siehe Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.