Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeitsmedizinische Vorsorge ggf. nach dem DGUV-Grundsatz G 26 Atemschutzgeräte durchzuführen.
Es wird empfohlen, folgende DGUV-Grundsätze für eine Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge heranzuziehen:
Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge