GisChem

Lösemittelhaltige Grundierung / Polyurethan / Stammlack

Auszug aus:
Datenblatt

Lösemittelhaltige Grundierung / Polyurethan / Stammlack: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Lösemittelhaltige Grundierungslacke (oft auch als Primer bezeichnet) auf Polyurethan-Basis bestehen aus einem Stammlack und einem Härter.
Dieses Datenblatt beschreibt die Komponente Stammlack, welche alle oder die meisten Bestandteile des finalen Zweikomponenten-Systems enthält, u.a. die Polyole die als Reaktionspartner der Isocyanate im Härter eingesetzt werden.
Als Lösemittel werden z.B. Kohlenwasserstoffgemische (Siedebereich ab ca. 145°C, z.B. Xylol, Ethylbenzol, Isopropylbenzol), Ester, Ketone oder Glykole verwendet.
Die Eigenschaften von Polyurethanlacken (besonders hart, abriebfest und beständig gegen Wasser, Öle und Chemikalien) bestimmen meist den Einsatzbereich (z. B. Maschinen, Motoren, Parkett, Treppenstufen, Tischplatten).
Neben Holz und Metall können auch andere Baustoffe (Beton, Kunststoffe) mit PUR-Lack beschichtet werden.
Die im folgenden beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die Bedingungen, unter denen das Produkt laut Herstellerangaben verarbeitet werden soll.
Untere Explosionsgrenze: ca. 0,7 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 9 Vol.-%
Flammpunkt: ca. 23 - 60 °C
Siedepunkt: ca. 120 - 200 °C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
n-Butylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 300 mg/m³ bzw. 62 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Ethylbenzol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 88 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure, Grenz­wert: 250 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Xylol, Isomere
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 220 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Xylol, Grenz­wert: 1,5 mg/l, Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende; Unter­suchungs­parameter: Methylhippur-(Tolur-)säure (alle Isomere), Grenz­wert: 2000 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Zinkoxid
Aktueller Grenzwertvorschlag der DFG-Senatskommis­sion: 0,1 mg/m³ gemes­sen in der alveo­len­gängigen Fraktion bzw. 2 mg/m³ gemes­sen in der ein­atem­baren Fraktion.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.