Trockeneis-Kältemischungen sind Mischungen aus Trockeneis und Aceton, Ethanol oder Isopropanol. Das früher auch eingesetzte Methanol sollte aufgrund der Giftigkeit durch Ethanol ersetzt werden.
Je nachdem, in welchem Verhältnis Trockeneis und das Lösemittel gemischt werden, lassen sich Temperaturen um den Siedepunkt des Trockeneises einstellen.
Mit Ethanol erreicht man z.B. Temperaturen bis zu -72 °C und mit Aceton -78 °C.
Kältemischungen werden überwiegend im Labor zur Kühlung eingesetzt. Wegen der besseren Energieübertragung und der hohen Wärmekapazität werden sie gegenüber der Anwendung von festem Trockeneis bevorzugt.
Für reines Trockeneis sowie für die unterschiedlichen Lösemittel sind in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials gesonderte Datenblätter enthalten.
Die Flammpunkte sowie die Gefahren beim Herstellen und dem Umgang mit den aufgetauten Lösemitteln sind den einzelnen Stoffdatenblättern der Lösemittel zu entnehmen.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Kohlendioxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9100 mg/m³ bzw. 5000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Ethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 380 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Isopropanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 500 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Aceton
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1200 mg/m³ bzw. 500 ml/m³ (ppm)
WGK: Die Wassergefährdungsklasse ist abhängig vom verwendeten Lösemittel, siehe entsprechende GisChem-Datenblätter.