GisChem

Salzsäure, ab 25 %

Auszug aus:
Datenblatt

Salzsäure, ab 25 %: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Salzsäure, ab 25 % wird auch als Chlorwasserstoffsäure, Hydrogenchlorid oder Chlorwasserstofflösung bezeichnet und ist die wässrige Lösung von Chlorwasserstoff.
Es ist eine farblose bis gelbliche, stechend riechende Flüssigkeit, die in konzentrierter Form an offener Luft raucht (d. h. sie bildet feinste Salzsäuretröpfchen aus HCl-Gas und Luftfeuchtigkeit).
Eine gesättigte Lösung von Chlorwasserstoff in Wasser ist bei 20 °C etwa 40%ig. Handelsübliche rauchende Salzsäure ist 36 - 38%ig.
Salzsäure löst sich sehr gut in Wasser und wasserlöslichen Lösungsmitteln.
Als starke Mineralsäure, die den Strom sehr gut leitet, spielt sie eine große Rolle in der Galvanik und Kesselsteinbeseitigung sowie Regeneration von Ionenaustauschern.
Als starke anorganische Säure wird sie zum Aufschluss von Rohphosphat und anderen Erzen, für die Säurebehandlung von Erdöl- und Erdgasquellen sowie zum Aufschließen tierischer und pflanzlicher Eiweiße verwendet.
Sie wird in der Metallbearbeitung durch Beizen, Ätzen und Löten zum Auflösen störender Oxidschichten, bei der Holzverzuckerung und Glucose-Gewinnung und bei Farbstoff-Synthesen eingesetzt.
Auch in vielen Reinigungsmitteln ist Salzsäure ein Bestandteil.
Für Lösungen mit anderen Konzen­trationen sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Die folgenden Informationen beziehen sich aus­schließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Schmelzpunkt: < -30 °C
Siedepunkt: > 57 °C bis 100 °C
Der Schmelz­punkt wurde Hersteller­informationen entnommen.
Salzsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 3 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachenAGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 238
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.