GisChem

Fluorwasserstoffsäure

Auszug aus:
Datenblatt

Fluorwasserstoffsäure: Lagerung

Behälter dicht ge­schlossen an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern.
Behälter nicht dem direkten Sonnen­licht aus­setzen!
Vor Feuchtig­keit und Wasser schützen.
Unter Verschluss oder so aufbe­wahren oder la­gern, dass nur fach­kundige und zu­ver­lässige Per­sonen Zugang haben.
Behälter aus z.B. Blei, Nickel, Kupfer, Gummi, Kunststoffe(PE, PP, PVC) sind geeignet.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 6.1B.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrecht­lichen Bestimmungen bei all­gemein üblicher Labor­ausstattung sowie Umgang mit labor­üblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.

Mindeststandards