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Pulverlack Decklack / Epoxypulver

Auszug aus:
Datenblatt

Pulverlack Decklack / Epoxypulver: Brand- und Explosionsschutz

Staubablagerung und Staubaufwirbelung ver­meiden, Staub­ablagerungen sofort entfernen.
Die folgenden Maßnahmen treffen bei Pulver nur zu, wenn z.B. bei Transport- und Fördervorgängen durch Abrieb Staubexplosionsgefahr entsteht.
Es ist sicherzustellen, dass die Anlage technisch dicht ist. Kann dies nicht dauerhaft realisiert werden, sind weitere technische Maßnahmen erforderlich, z.B. technische Lüftung.
Ist Stoff nach Her­steller­angaben staub­explosions­fähig, sind die folgen­den Maß­nahmen zu berück­sichtigen.
Bereiche, in denen mit dem Auftreten explosi­onsfähiger Staub-Luft-Gemische zu rechnen ist, können z.B. beim pneumatischen Fördern oder Mahlen auftreten.
Vermeiden von Pulverstaub-Explosionen indem sichergestellt wird, dass die Konzentration des Pulvers in der Luft unter 50% der unteren Zündgrenze (UZG) gehalten wird.
Die Temperatur von äußeren Oberflächen oder Oberflächen, die Staub ausgesetzt sind, sollte bei elektrischen Vorrichtungen 270 °C nicht überschreiten. Dieser Wert entspricht 2/3 der Mindest-Zündtemperatur.
Die Anwendung von Druckluft oder trockenen Bürsten zum Entfernen von verschüttetem Pulver beim Reinigen von Vorrichtungen sollte vermieden werden.
Von Zündquellen fern halten, nicht rauchen, offene Flammen ver­meiden.
Bei Reinigungsarbeiten Staubaufwirbelungen vermeiden.
Staubablagerungen nur mit explosionsgeschützten Indus­triestaubsaugern oder Kehrsaugmaschinen aufneh­men. Darauf achten, dass mit diesen Geräten vorher keine Feuchtigkeit aufgenommen wurde.
Der Kontakt zwischen dem Werkstück, den Gehängekonstruktionen und der Fördervorrichtung sollte so sein, dass jederzeit eine angemessene Erdung gegeben ist. Wenn möglich automatische Abschaltvorrichtung oder Warnsystem installieren.
Metallische Objekte, die zu beschichten sind, sollten einen Widerstand zur Erde haben, der 106 Ohm nicht überschreitet.
Als zusätzliche Vorkehrung sollten alle Bestandteile der Sprühanlage durch ein Erdungssystem miteinander verbunden sein.
Elektrostatisch ableitfähige oder leitfähige Behälter verwenden oder solche, die sich nicht gefährlich aufladen können.
Rohre, Schlauchleitungen und Armaturen so auswählen und verwenden, dass Ver­bin­dungen zur Erde nicht unterbrochen werden und keine Gleitstiel­büschel­entladungen entstehen können.
Elektrostatisch aufladbare körnige und pulver­för­mige Stoffe nur in FIBC Typ B, C oder D hand­haben.
Gegenstände, die sich gefährlich aufladen können, z.B. leitfähige Werkstückauflagen oder Gebinde, müssen elektrostatisch geerdet werden. Dies gilt insbesondere beim Airless-Spritzen oder Umfüllen.
Explosionsgefährdete Bereiche der Zonen 0, 1, 20 oder 21 mit Fußboden ausstatten, deren Ableitwiderstand den Wert von 106 Ohm nicht überschreitet.
Zusätzliche Maßnahmen, z.B. Inertisieren mit Stickstoff, wenn Sauerstoff in höherer Konzentration als in der Luft bzw. neben brennbarem Staub auch brennbare Gase oder Dämpfe vorhanden sein können.

Mindeststandards