GisChem

Eisen(III)-chlorid (technisch)

Auszug aus:
Datenblatt

Eisen(III)-chlorid (technisch): Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Stoff/Produkt-Abfälle aus anorganisch-che­mischen Prozessen sind i.d.R. gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle) und nach AVV den Kapiteln "06" oder "16" zuzuordnen.
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.
Stoff/Produkt-Abfälle sind i.d.R. gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle) und im Be­reich der Abfall- und Abwasserbehand­lung nach AVV dem Kapitel "19" zuzuordnen.
Beim Einsatz des Stoffes zur Ab­wasser­auf­be­rei­tung kön­nen Stoff­reste auch dort ver­wer­tet werden.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutz­kleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunst­stoff­be­hält­nisse können zur Ver­wertung abge­geben werden.

Mindeststandards