GisChem

Eisen(III)-chlorid (technisch)

Auszug aus:
Datenblatt

Eisen(III)-chlorid (technisch): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Eisen(III)-chlorid (technisch) wird auch als Eisenchlorid, Ferrichlorid oder Eisensesquichlorid bezeichnet.
Es handelt sich um einen geruchlosen, dunkel- bis schmutziggelben oder braunen, feuchtigkeitsanziehenden Feststoff, der auch als wässrige Lösung im Handel ist.
Das technische Produkt ist mit geringen Mengen anderer Metallchloride verunreinigt, wobei es sich hauptsächlich um Nickel(II)-chlorid (0,01 bis 0,1%) handelt.
Der Feststoff ist gut in Wasser, Alkoholen, Aceton und Diethylether löslich.
Eisen(III)-chlorid wird als Fotochemikalie, für Pigmente und Tinten, zum Ätzen von Kupfer, als Bleichmittel für den Textildruck und zur Wasserreinigung (z.B. als Flockungsmittel in Kläranlagen) verwendet.
Für Eisen(III)-chlorid (rein) und wässrige Lösungen (rein oder technisch) sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Im Gegensatz zum wasserfreien Eisen(III)-chlorid ist der Schmelzpunkt des Hexahydrats deutlich geringer und liegt bei 35 °C. Daher kann das Eisen(III)-chlorid Hexahydrat auch als zähflüssige Masse vorliegen.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf den wasserfreien Feststoff.
Schmelzpunkt: > 300 °C
Siedepunkt: 316 °C
Beim Erhitzen auf 300 - 305 °C geht der Stoff auch direkt vom fes­ten in den gas­förmi­gen Zu­stand über.
Ab ca. 324 °C zersetzt sich Eisen(III)-chlorid unter Chlorwasserstoffabspaltung (s. Gefährliche Reaktionen).
Nickel(II)-chlorid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,03 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 6 µg/m³ (Alveolengängige Fraktion) (festgelegt aus­schließ­lich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 6 µg/m³ (Alveolengängige Fraktion)
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Über­schrei­tungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.