GisChem

Ottokraftstoff

Auszug aus:
Datenblatt

Ottokraftstoff: Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Ottokraftstoff ist im Tier­versuch krebs­erzeu­gend (s. H350)!
Ottokraftstoff ist im Tierversuch erbgutverändernd (s. H340)!
Ottokraftstoff ist reproduktionstoxisch (Kategorie 2) und kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (s. H361)!
Verursacht Hautreizungen (H315).
Schwindel, Kopf­schmer­zen, Be­nom­men­heit bis zur Be­wußt­losig­keit oder an­dere Hirn­funk­tions­stör­ungen kön­nen auftreten (siehe auch H336).
Produkte können die Haut ent­fet­ten und bei häu­figem Kon­takt zu Haut­ent­zün­dungen führen.
Bei Verschlucken besteht die Gefahr der Aspiration in die Lunge. Diese kann zu einer lebens­bedrohenden Lungen­ent­zündung mit Lungen­ödem und Lungen­blutungen führen (s. H304).
Die Informationen zur Gesundheitsgefährdung wurden Hersteller- und Literaturangaben entnommen.