GisChem

Ottokraftstoff

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Ottokraftstoff: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS07 GHS08 GHS09

Gefahr

Gilt nur für die Verwendung als Kraftstoff, aber nicht für Tankstellen, Kfz-Instandhaltung oder Kfz-Verwertung.
Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann Krebs er­zeu­gen (H350)! Kann genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (H361)! Verursacht Hautreizungen (H315). Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (H336). Bei häu­figem Haut­kon­takt sind Haut­ent­zün­dungen möglich. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atem­wege tödlich sein (H304).
Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar (H224). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Reagiert mit starken Säuren und starken Lau­gen unter hef­tiger Wärme­entwicklung. Reagiert heftig mit Halogenen. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H411).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)