GisChem

Ottokraftstoff

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Ottokraftstoff: Erste Hilfe

Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung, auch Un­ter­wäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen (auf Brand­ge­fährdung ach­ten). Mit viel Was­ser und Sei­fe rei­ni­gen.
Nach Einatmen: Sofort, auch bei feh­lenden Krank­heits­zeichen, ein Do­sier­aerosol (inha­lati­ves Ste­roid) ein­atmen lassen. Dosierung, Art der Anwendung und weitere Behandlung nach be­triebs­ärztlicher Anordnung!
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trin­ken geben. Ver­schlucken kann zu Lungen­schä­di­gung führen. Kranken­haus!
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)