GisChem

Ottokraftstoff

Auszug aus:
Datenblatt

Ottokraftstoff: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Ottokraftstoff, Benzin oder Gasoline ist eine klare, meist hellgelbe und leichtflüchtige Flüssigkeit mit einem charakteristischen Kohlenwasser­stoff- bzw. Benzingeruch.
Das komplexe Gemisch besteht haupsächlich aus paraffinischen, naphthenischen, aromatischen und olefinischen Kohlenwasserstoffen sowie verschiedenen Additiven, wie z.B. Oktanzahlverbesserer, Korrosionshemmstoffe oder Alterungsschutzmittel.
Das Datenblatt bezieht sich nur auf die Verwendung als Treibstoff für Ottomotoren bzw. auf möglichen Kontakt mit Ottokraftstoff im Rahmen von Kfz-Instandhaltungen oder Kfz-Verwertungen, aber nicht auf den Betrieb von Tankstellen.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Ab­hän­gigkeit von der Konzentration der Inhalts­stoffe von der oben genannten Einstufung ab­weichen.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Siedebeginn/-bereich: ca. 30 - 215 °C
Flammpunkt: < -35 °C
Zündtemperatur: ca. 200 °C
Untere Explosionsgrenze: ca. 0,6 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 8 Vol.-%
Die Stoff­daten wurden Hersteller­informationen entnommen.
Inhaltsstoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten gemäß TRGS 900 werden im Sicherheitsdatenblatt des Produktes in den Abschnitten 3 oder 8 angegeben.
Exemplarisch werden die AGWs einiger wichtiger Bestandteile von Ottokraftstoffen angegeben:
Ethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 380 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Toluol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 190 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
n-Hexan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 180 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Benzol
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 0,2 mg/m³ (0,06 ppm) (festgelegt aus­schließ­lich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 1,9 mg/m³ (0,6 ppm)
Isobutanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 310 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
(tert-Butyl)methylether
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 180 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
WGK: 3 (stark wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.