GisChem

Ottokraftstoff

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Ottokraftstoff: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue P022 Essen und Trinken verbote Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Trockenlegung des Fahrzeugs nur von unten durchführen. Kraftstoffe direkt absaugen oder in geschlossenen Systemen auffangen. Entnahmeöffnung sofort verschließen und Kraftstoffrest aus dem Arbeitsbereich entfernen. Bei Dämpfen oder Nebeln Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Arbeiten nur auf Hebebühne oder wenigstens über Flurebene durchführen. Eine notwendige Tankentleerung muss durch Auspumpen des Tankinhalts erfolgen. Kraftstoff nicht durch Lösen der Ablassschraube ablassen; Tank ggf. durch Öffnung des Tankgebers entleeren. Vor Ausbau des Kraftstoffbehälters den Inhalt mit einem Saugheber bzw. Tankentleerungsgerät oder durch eine Ablassleitung mit Absperrventil entfernen. Kraftstofffilterwechsel nur mit speziellen Geräten und ohne Kraftstoffkontakt durchführen. Die Durchlässigkeit der Einspritzdüsen nur ausgebaut und in gesonderten Anlagen prüfen. Bei Temperaturen über >30°C bzw. siehe Sicherheitsdatenblatt kann sich in geschlossenen Behältern ein Überdruck aufbauen. Ver­schlüsse von Behältern nur nach Druck­aus­gleich vorsichtig öff­nen! Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Erdungs­zangen an Geräten und Hilfs­mitteln anbringen. Zur Probe­nahme Plastik­kelle mit Holz­stab verwenden. Strömungs­geschwin­dig­keit beim Ein­füllen begren­zen. Nur in ableit­fähigen Gebinden hand­haben. Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Bei Über­wachungs­tätigkeit: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz! Bei Spritz­ge­fahr: Korb­brille!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Gasfilter A_ (braun).

Körperschutz: Beim Ver­dün­nen oder Ab­fül­len: Kunst­stoff­schürze! Anti­sta­tische Schutz­klei­dung, z.B. Klei­dung aus Baum­wol­le und ableitfähige Arbeitsschutz-Schuhe! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.