GisChem

Nickel(II)-oxid

Auszug aus:
Datenblatt

Nickel(II)-oxid: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Nickel(II)-oxid ist ein basisches Oxid mit einer dunkelgrauen bis schwarzen Färbung und kommt in der Natur als Mineral Bunsenit vor.
Nickel(II)-oxid ist in Säuren und Alkalien fast unlöslich.
Verwendet wir Nickel(II)-oxid zur Herstellung von Emaille, Keramik und Gläsern sowie als Anodenmaterial in Brennstoffzellen. Außerdem ist es ein Zwischenprodukt zur Herstellung von reinem Nickel.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Details s. Nr. 27 in VO.
Schmelzpunkt: 1984 °C
Nickel(II)-oxid
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 6 µg/m³, (Alveolengängige Fraktion), (fest­ge­legt aus­schließ­lich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 6 µg/m³, (Alveolengängige Fraktion)
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Über­schrei­tungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Krebserzeugend Kat. 1A (GefStoffV) - Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken.
TA Luft (2021) 5.2.7.1.1 Karzinogener Stoff, Klasse II (Nickel und seine Verbindungen, außer Nickelmetall, Nickellegierungen, Nickeltetracarbonyl, angegeben als Ni): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 1,5 g/h oder die Massenkonzentration 0,5 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 5368
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.