GisChem

Nickel(IV)-oxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Nickel(IV)-oxid: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS03 GHS08 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann bei Einatmen Krebs verursachen (H350i). Schädigt bei Einatmen die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Personen mit Nickel-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel (H272). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Schwefelwasserstoff.
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung (H413).
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)