GisChem

nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe

Auszug aus:
Datenblatt

nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe: Schadensfall

Bei der Beseitigung von ausge­lau­fenem/verschüttetem Produkt immer persön­liche Schutz­aus­rüs­tung tra­gen: Auf jeden Fall Schutz­brille und Hand­schuhe.
Nach Verschütten mit Flüssigsauger aufnehmen und mit Bindemittel abstreuen. Dieses nach Aufsaugen entsorgen.
Vorsicht! Rutsch­gefahr durch aus­ge­laufen­es/ver­schüttetes Pro­dukt!
Bei Brand ent­stehen ge­fähr­liche Gase/Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid, Stick­oxide und Schwefel­dioxid).
Geeignete Lösch­mittel: für brennbare Kühlschmierstoffe: Löschgase (z.B. sauerstoffverdrängende Gase wie Kohlendioxid, Stickstoff oder Edelgase), Löschgase (z.B. sauerstoffverdrängende Gase wie Kohlendioxid, Stickstoff oder Edelgase), Wasser­nebel, Wasser (im Sprüh­strahl, keinen Voll­strahl ein­setzen), Schaum, Löschpulver, zusätzlich Löschmittel für Metallbrände.
Integrierte Brandmelde- und Löscheinrichtungen gemäß Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung vorsehen.
Berst- und Explosions­gefahr durch Druck­anstieg in Be­hältern bei Erwärmung.
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!
Bei Störungen bzw. auffälligen Veränderungen (z. B. Aussehen, Geruch) Verantwortlichen benachrichtigen.
Das Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanali­sation muss verhindert werden.

Mindeststandards