GisChem

nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe: Erste Hilfe

Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Bei Hautveränderungen, z.B. raue Haut, Jucken, Brennen, Bläschen, Schuppen, Schrunden Aufsichtführenden und Betriebsarzt informieren. Hautverletzungen fachgerecht versorgen lassen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des. Ver­schlucken kann zu Lungen­schä­di­gung führen. Kranken­haus!
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)