GisChem

Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen

Auszug aus:
Datenblatt

Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Kohlendioxid ist farblos, geruchlos und schwerer als Luft. Es ist elektrisch nicht leitend und deshalb auch für den Schutz spannungsführender Anlagenteile geeignet.
Typische Anwendungsbereiche sind überall dort, wo nicht mit Wasser gelöscht werden kann oder darf, das sind z.B. Serverräume, EDV-Anlagen oder elektrische Schaltschränke, Laboratorien sowie Gefahrstofflager.
Auch bei der Farb- und Lackherstellung oder bei Werkzeugmaschinen, Hydraulikanlagen, Silos oder Staubfiltern, genauso wie an Motorprüfständen werden Kohlendioxidlöscher eingesetzt.
In kleinen und engen Räumen kann das Löschen mit tragbaren Löschern lebensgefährlich sein.
Kohlendioxid wird nicht nur in tragbaren Feuerlöschern eingesetzt, sondern auch in Löschanlagen. Je nach benötigter Menge an Löschmittel werden Hochdruckanlagen oder Niederdruckanlagen eingebaut.
Dabei kann das Löschmittel zum Raumschutz Hallen oder Räume fluten oder zum Objektschutz freistehende Einrichtungen. Die Schutzmaßnahmen sind dementsprechend auf die Größe und Art der Löschanlage abzustimmen.
Für Hochdruckanlagen wird das Kohlendioxid in Druckgasflaschen vorgehalten, zum Umgang mit Druckgasflaschen ist das Datenblatt Kohlendioxid, Druckgas zu beachten.
Werden größere Mengen benötigt, wird das Kohlendioxid bei minus 20 Grad und 20 Bar bevorratet.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Ver­wen­dung von Kohlendioxid als Löschmittel.
Dieses Datenblatt beschreibt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen.
Da Kohlendioxid geruchlos ist, erfolgt für Löschanlagen eine Odorierung, häufig mit zitronenartigem Geruch.
In tiefergelegenen Bereichen hält sich Kohlendioxid beständig.
Für Kohlendioxid als Druckgas, Trockeneis oder als Treibgas sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Siedepunkt: -78,5 °C (Sublimation)
Kohlendioxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9100 mg/m³ bzw. 5000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 256
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.