GisChem

Cobalt-Pulver

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Cobalt-Pulver: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS06 GHS08 GHS09

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Lebensgefahr bei Einatmen (H330). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen (H334). Kann vermut­lich genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann Krebs er­zeu­gen (H350)! Kann die Frucht­bar­keit beein­träch­tigen (H360F)! Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Personen mit Cobalt-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Entzündbarer Feststoff (H228). Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)