Mineralwolle-Dämmstoffe bestehen aus Glaswolle oder Steinwolle, Zusätze sind z.B. Kunstharze als Bindemittel oder Öle, um die Staubfreisetzung zu verhindern.
Diese Information gilt für Tätigkeiten mit alter Mineralwolle.
Vor 1996 wurde alte Mineralwolle eingesetzt. Aus dieser alten Mineralwolle können krebsverdächtige Faserstäube freigesetzt werden.
Bei Mineralwollen, die zwischen 1996 und 2000 eingebaut wurden, kann Krebsverdacht bestehen, hier ist eine Einzelfallprüfung nötig.
Aus alter Mineralwolle freigesetzte Faserstäube sind gemäß TRGS 905 als krebserzeugend zu bewerten.
Tätigkeiten mit alten Mineralwolldämmstoffen sind nur im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten möglich bzw. zulässig.
Schutzmaßnahmen orientieren sich an der Höhe der Staubbelastung. Für Tätigkeiten mit alter Mineralwolle in den Bereichen Hochbau und technische Isolierung gibt es eine Zuordnung zu Expositionskategorien.
Ab dem Jahr 2000 durften nur noch neue, geprüfte, Mineralwollen eingesetzt werden.
Für Mineralwolle, die nach 2000 hergestellt wurde, werden die Herstellungs- und Verwendungsverbote für bestimmte Mineralfasern aus der Gefahrstoffverordnung eingehalten.
Freizeichnung wird durch das herstellende Unternehmen mit RAL Gütezeichen nachgewiesen.
Für neue Mineralwolle ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Für alte Mineralwolle (Faserstäube krebserzeugend gibt es zurzeit keinen gesundheitsbasierten AGW.
WGK: nicht wassergefährdend
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.