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alte Mineralwolle (Faserstäube krebsverdächtig)

Auszug aus:
Datenblatt

alte Mineralwolle (Faserstäube krebsverdächtig): Messung / Ermittlung

Tätigkeiten mit alter Mineralwolle sind nur noch im Rahmen von Demontage-, Abbruch- Instand­haltungs- und Instand­setzungs­arbeiten erlaubt.
Liegen keine Informationen vor, ist von einer Krebsgefahr auszugehen.
Die Beurteilung eingebauter Produkte beinhaltet kein Gebot des Entfernens.
Bei Tätigkeiten mit Mineralwolle werden Fasern freigesetzt, die zu Reizungen und Entzündungen der Haut führen können.
Wird dadurch die Haut mechanisch geschädigt oder kommt es zu sehr kleinen Verletzungen, ist von einer erhöhten Gefährdung auszugehen.
Eine hohe Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei großflächigem und längerfristigem (> 15 min pro Schicht) Kontakt.
Eine mittlere Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei großflächigem und kurzfristigem Kontakt (< 15 min pro Schicht) oder
bei kleinflächigem und längerfristigem Kontakt (z.B. Sprit­zer > 15 min pro Schicht).
Eine geringe Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei kleinflächigem und kurzfristigem (z.B. Spritzer, Einwirkung < 15 min pro Schicht) Kontakt,
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung durch Hautkontakt zusätz­lich:
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrens­änderung durch­geführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der Gefährdungsbeurteilung begründen.

Mindeststandards