GisChem

Nickel (Pulver)

Auszug aus:
Datenblatt

Nickel (Pulver): Einstufung GHS

GHS02 GHS08 GHS07

Gefahr

Entzündbarer Feststoff. (H228)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H351)
Schädigt bei Einatmen die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H412)
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. (P202)
Einatmen von Staub vermeiden. (P261)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... (Hersteller kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen) waschen. (P302 + P352)
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P333 + P313)

GHS-Einstufung
Entzündbare Feststoffe (Kapitel 2.7) - Kategorie 1 (Flam. Sol. 1), H228
Sensibilisierung der Haut (Kapitel 3.4) - Kategorie 1 (Skin Sens. 1), H317
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2 (Carc. 2), H351
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) (Kapitel 3.9) - Kategorie 1 (STOT RE 1), H372
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 3 (Aquatic Chronic 3), H412

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Die GHS-Einstufung aus Anhang VI wurde aufgrund vorliegender weiterer Daten sowie Herstellereinstufungen um die oben genannte Einstufung in folgenden Gefahrenklassen ergänzt: Entzündbare Feststoffe.
Sie bezieht sich auf eine Korngröße von < 1mm. Bei einer anderen Korngrößenverteilung kann die Herstellereinstufung in die Gefahrenklasse "Entzündbare Feststoffe" daher abweichen.
Für Raney-Nickel ist zusätzlich die Gefahrenklasse "Pyrophore Feststoffe - Kategorie 1, H250" zu berücksichtigen.