GisChem

Nickel (Pulver)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Nickel (Pulver): Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS08 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann vermutlich Krebs verur­sachen (H351). Schädigt bei Einatmen die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Kann Atem­wege, Augen, Ma­gen-Darm-Trakt und Haut reizen. Kann Bron­chitis, Lungen­schaden, Schleim­hautge­schwüre ver­ur­sachen. Das Einatmen geringer Mengen über einen längeren Zeitraum kann lebensbedrohlich sein. Personen mit Nickel-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Entzündbarer Feststoff (H228). Bei Anreicherung von Feinstaub ist die Bil­dung explosionsfähiger Staub-Luft-Ge­mi­sche möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Kann sich an der Luft selbst ent­zünden. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit starken Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit orga­nischen Lösungs­mitteln. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Schwefel, Ammoniak, Nitra­ten. Bil­det mit verdünnten oxidierend wirkenden Säuren ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (Wasser­stoff).
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)