GisChem

Nickel (Pulver)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Nickel (Pulver): Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Beseiti­gung von ausge­laufenem/ver­schütte­tem Produkt immer Schutz­brille und Hand­schuhe tra­gen. Unter Staub­ver­mei­dung auf­neh­men und ent­sor­gen!
Produkt ist brenn­bar. Sonder­lösch­pulver für die Brand­klasse D (Metall­brand­lösch­pulver) einsetzen. Auf keinen Fall Wasser, Kohlen­dioxid oder Schaum ver­wen­den! Staub­auf­wirbe­lung ver­mei­den! Auf Selbst­ent­zün­dung ach­ten! Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. giftiger Metalloxidrauch)! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len!
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)