GisChem

Kupfer(II)-sulfat, Pentahydrat

Auszug aus:
Datenblatt

Kupfer(II)-sulfat, Pentahydrat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Kupfer(II)-sulfat, Pentahydrat wird auch als Kupfersulfat oder Kupfermonosulfat bezeichnet, jeweils mit dem Zusatz Pentahydrat.
Es handelt sich um ein blaues, geruchloses Pulver, welches in Wasser leicht löslich ist.
Kupfersulfate werden verwendet zur Herstellung von Kupfer-Verbindungen und Kupferseide, bei der Farbstofffabrikation und Nachbehandlung von Färbungen und in der Fotografie.
Sie werden auch eingesetzt als Galvanohilfsstoffe, zur Metallfärbung und Kupferstichätzung.
Außerdem werden sie als Imprägniermittel, zur Konservierung von Holz und als Fungizid und Algizid verwendet.
Kupfersulfat wird auch als technisches Produkt angeboten, soll aber nur verwendet werden, wenn es mit weniger als 0,1% Nickelsalzen verunreinigt ist, da z.B. Nickelsulfat schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen kann.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf nickelsalzfreies (bzw. mit weniger als 0,1% verunreinigtes) Kupfersulfat, Pentahydrat.
Für wasserfreies Kupfer(II)-sulfat ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Kupfer(II)-sulfat, Pentahydrat
Grenzwertvorschlag der DFG-Senatskommission, der als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden kann: 0,01 mg/m³ gemes­sen in der alveo­len­gängigen Fraktion.
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse III: Kupfer und seine Verbindungen, angegeben als Cu (zur Umwelt-VwV von 2021)
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 141
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.