GisChem

Aluminiumoxid

Auszug aus:
Datenblatt

Aluminiumoxid: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV bran­chen-, pro­zessart-, herkunfts- oder abfall­ar­ten­spez­ifisch zu­zu­ordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Metalloxide (Abfälle aus anor­ga­nisch-che­mischen Prozessen) Abfall­schlüssel für nicht gefährliche Metalloxide: 060316 (kein Sonderabfall).
Stoff/Produkt-Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie sind dem/n Kapitel/n "1003" zuzuordnen (100305 Aluminiumoxidabfälle, kein Sonderabfall).

Mindeststandards