GisChem

Cadmium

Auszug aus:
Datenblatt

Cadmium: Einstufung GHS

GHS06 GHS08 GHS09

Gefahr

Lebensgefahr bei Einatmen. (H330)
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. (H341)
Kann Krebs erzeugen. (H350)
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. (H361fd)
Schädigt Lunge, Nieren, Knochen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. (P261)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)

GHS-Einstufung
Akute Toxizität inhalativ (Kapitel 3.1) - Kategorie 2 (Acute Tox. 2), H330
Keimzellmutagenität (Kapitel 3.5) - Kategorie 2 (Muta. 2), H341
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 1B (Carc. 1B), H350
Reproduktionstoxizität (Kapitel 3.7) - Kategorie 2 (Repr. 2), H361fd
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) (Kapitel 3.9) - Kategorie 1 (STOT RE 1), H372
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Acute 1), H400
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1), H410

Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.
Die Mindesteinstufung aus Anhang VI in die Gefahrenklasseinhalativ wurde anhand von Hersteller- und Literaturangaben bestätigt.