GisChem

Natriumnitrit

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Natriumnitrit: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS03 GHS06 GHS09

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Giftig bei Verschlucken (H301). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann die Atemwege reizen. Kann zu Er­brechen mit Bauch­schmerzen führen. Schwin­del und Kopf­schmer­zen mög­lich. Verschlucken kann zu Methämoglobinbildung führen.
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel (H272). Reagiert mit star­ken Reduktions­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Brandgefahr besteht beim Kontakt mit Cellulose, Holz und Papier. Bildet bei Kontakt mit brennbaren und oxidierbaren Stoffen, Metall­pulvern, Cyaniden, Ethylenoxid und unge­sättigten Kohlen­wasser­stoffen sowie mit Ammoniak, Ammonium­salzen, Hydrazin, Harn­stoff, Phenol und Acetanilid Explosionsgefahr. Beim Kontakt mit Kalium­hexa­cyano­ferrat und Natrium­verbindungen wie z.B. Natrium­disulfit, Natrium­amid, Natriumsulfamat, Natrium­thio­cyanat und Natrium­thiosulfat kann es zu explosionsartigen Reaktionen kommen. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
Sehr giftig für Wasserorganismen (H400).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)