GisChem

Kolophonium

Auszug aus:
Datenblatt

Kolophonium: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Kolophonium wird auch als Rosin, als Tallöl oder als Balsam-, Wurzel-, Tall-, Geigen- oder Bogenharz bezeichnet.
Es ist ein natürliches Harz (Naturharz) aus dem Rohharz von Nadelbäumen und besteht abhängig dessen Herkunft aus einem Gemisch von ca. 90% Harzsäuren und 10% Neutralstoffen (Fettsäureestern, Terpentinalkoholen und Kohlenwasserstoffen).
Das Naturharz wird zur Verwendung meist chemisch verändert, um die Eigenschaften zu verbessern.
Kolophonium ist ein sprödes, festes, durchscheinendes, brennbares Material mit einer bräunlichen bis gelben Farbe.
Während der Stoff unlöslich in Wasser ist, löst er sich in vielen organischen Lösemitteln wie (chlorierten) aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen, Estern, Ethern, Ketonen oder auch pflanzlichen und mineralischen Ölen.
Kolophonium wird als Zusatz für Beschichtungsmaterialien, Klebstoffe und Lacke, als Emulgator bei der Kautschukherstellung, als Rohstoff für Alkydharze, als Bindemittel z.B. für Farben sowie in Polituren und Kosmetika eingesetzt.
Es ist ein Grundstoff für Phenolharze, die zur Herstellung von Druckfarben verwendet werden.
Da Kolophonium auch Bestandteil von Lötpasten und -flussmitteln ist, findet eine inhalative Exposition vor allem bei Lötarbeiten statt.
Der Schmelzbereich ist abhängig vom Kolophoniumtyp und liegt zwischen ca. 58 und 140 °C.
Schmelzpunkt: 58 °C bis 140 °C
Flammpunkt: > 180 °C
Zündtemperatur: 340 °C
Untere Explosionsgrenze: 30 g/m³
Die untere Explo­sions­grenze wurde Hersteller­informationen entnommen.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 754
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.