GisChem

Zinn(IV)-oxid

Auszug aus:
Datenblatt

Zinn(IV)-oxid: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Zinn(IV)-oxid wird auch als Zinndioxid oder Zinnweiß bezeichnet.
Es handelt sich um ein geruchloses, weißes, amorphes oder kristallines Pulver, das in Wasser unlöslich ist, aber in konzentrierter Salzsäure und Salpetersäure gelöst werden kann.
Der Stoff wird als Trübungsmittel bei der Herstellung von Milchglas, Email und in keramischen Farben und Glasuren verwendet. Er ist auch ein Elektrodenmaterial für Glasschmelzen, z.B. zum Erschmelzen von Bleiglas.
Desweiteren kann er auch als Poliermittel für Stahl, Glas und Naturstein angewendet werden.
Zinn(IV)-oxid kann als Katalysator sowie als Trägermaterial für Katalysatoren verwendet und bei organischen Synthesen und chemischen Prozessen eingesetzt werden.
Der Stoff ist ein Halbleiterbestandteil in Mischoxiden mit Antimonoxid und findet Anwendung bei Gassensoren in Gasspürgeräten.
Auch in der Photovoltaik wird Zinndioxid eingesetzt.
Schmelzpunkt: 1630 °C
Der Schmelz­punkt wurde Hersteller­informationen entnommen.
Oberhalb von ca. 1600 °C beginnt eine langsame Zersetzung.
Zinn(IV)-oxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Dieser Grenzwert aus der TRGS 900 gilt für anorganische Zinn(IV)-Verbindungen.
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse III: Zinn und seine Verbindungen, angegeben als Sn (zur Umwelt-VwV von 2021)
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 3292
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.