GisChem

Cadmium-Pulver (nicht pyrophor)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Cadmium-Pulver (nicht pyrophor): Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS08 GHS09

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Lebensgefahr bei Einatmen (H330). Kann vermut­lich genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann Krebs er­zeu­gen (H350)! Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (H361)! Schädigt Lunge, Nieren, Knochen bei längerer oder wiederholter Exposition (H372).
Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Bildet mit Säuren brennbare Gase/Dämpfe. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Ammoniak, Alkalimetallen, Phosphortrichlorid, Selen, Tellurund in der Hitze mit Zink. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)